Datum: 24.09.2026
Beschreibung: Einladung zur Veranstaltung „Behindertentestament“ mit Fachanwältin für Erbrecht Ruth Mundanjohl. Stirbt ein Elternteil ohne geregeltes Testament, werden die Kinder zu gesetzlichen Erben. Das gilt auch für Kinder mit Behinderung. Erhalten Menschen mit Behinderungen Sozialleistungen, versucht der Staat auf das ererbte Vermögen zuzugreifen. Die Erbschaft stellt nach dem Sozialhilferecht verwertbares Einkommen und Vermögen dar, wenn die Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten werden. Die Konsequenz: Ein Erbe mit Behinderung kann von heute auf morgen zum Selbstzahler werden. Die Lösung: Ein sogenanntes Behindertentestament. Wird das Testament geschickt gestaltet, verhindert es den Zugriff von Sozialbehörden auf das ererbte Vermögen. Gleichzeitig sichert es dem Erben mit Behinderung zusätzlich zu den staatlichen Sozial-leistungen Zuwendungen aus dem Nachlass, die zu einer spürbaren Verbesserung seiner Lebensqualität führen. Ruth Mundanjohl, Fachanwältin für Erbrecht, informiert am Donnerstag, 24.09.26 um 19.00 Uhr über die notwendigen Inhalte eines Behindertentestaments, das die Belange sämtlicher Familienangehörigen berücksichtigt und zu einem optimalen Ergebnis für Erben mit Behinderung führt. Der Eintritt ist frei! Um Anmeldung wird gebeten unter anmeldung@lebenshilfe-herrenberg.de oder Telefon 07032/28484 (gerne auch auf den Anrufbeantworter). Die Veranstaltung kann nur stattfinden, wenn mindestens 20 Personen teilnehmen! Auch spontanes Kommen ist möglich! Frau Mundanjohl bietet für Teilnehmende ebenfalls eine kostenlose Erstberatung, die an einem separaten Beratungstag/ZoomTermin angeboten wird.