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Schulbegleitung für Kinder mit Behinderung


Bild BasketballDurch eine Schulbegleitung werden Kinder mit erhöhtem Hilfebedarf in Ihrem Schulalltag begleitet und unterstützt sei es an einer Regelschule oder einem SBBZ. So soll die vollumfängliche Teilhabe an Bildung ermöglicht werden.

Seit 2020 bieten wir die Möglichkeit einer Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII und § 112 SGB IX.

Eine Schulbegleitung kann dann zum Einsatz kommen, wenn ein besonderer Betreuungsbedarf vorliegt, der vom gegebenen Fachpersonal nicht abgedeckt werden kann.

 

Träger wie die Lebenshilfe stellen qualifizierte Assistenz- oder Fachkräfte, damit die vollumfängliche Teilhabe an Bildung ermöglicht werden kann. Die Eingliederungshilfe in Form der Schulassistenz wird individuell stundenweise oder vollumfänglich und meist pro Schuljahr bewilligt. Die Kostenübernahme erfolgt durch das zuständige Jugend- oder Sozialamt.

Für die Schulbegleitung suchen wir pädagogische Fachkräfte sowie Assistenzkräfte ohne pädagogische Ausbildung. Unsere aktuellen Stellenangebote dazu finden Sie hier.

 

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Ansprechpartnerin: Martina Eichling
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